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Grundversorgung & Zusatzleistungen

Für gesetzlich Krankenversicherte gilt: Die Krankenkasse übernimmt in der Regel 80 Prozent der Behandlungskosten (bei Geschwisterkindern 90%). Die restlichen 20 Prozent zahlen die Eltern dazu (Eigenanteil). Wird die Behandlung erfolgreich abgeschlossen, erstattet die Krankenkasse den Eltern den Eigenanteil und übernimmt somit 100 Prozent der im Leistungskatalog (KIG) aufgeführten Behandlungskosten.

 

Aber:

Der Leistungskatalog (KIG) der Gesetzlichen Krankenkassen ist nach mehreren Gesundheitsreformen eingeschränkt worden auf eine  ,,ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche’’ kieferorthopädische Behandlung – eine Grundversorgung.

 

Der Weg ist das Ziel

Die moderne Kieferorthopädie beschreitet aber aufgrund neuer Materialien und Technologien Behandlungswege, die zugleich schneller, effizienter, ästhetischer, verträglicher oder auch schonender sind.

Diese modernen Behandlungsverfahren können derzeit nur als Außervertragliche Leistungen (Privatleistungen) angeboten werden. Sie unterliegen der direkten Vereinbarung zwischen dem Patienten bzw. den Eltern und dem behandelnden Kieferorthopäden.

 

Wir beraten unsere Patienten ausführlich zu den verschiedenen Behandlungsmöglichkeiten.  Sollten Sie weiterhin Fragen haben oder Ihnen etwas unklar sein, sprechen Sie uns bitte an.